cult.rentals GmbH, Travemünder Allee 4, 23568 Lübeck
– im folgenden Vermieter genannt –
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Zusammenhang mit der Vermietung von Fahrrädern mit einer Trittunterstützung bis 25 km/h – nachfolgend E-Bikes genannt – gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(2) Der Mieter ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Mieter kann aus dem Sortiment des Vermieters E-Bikes zur tageweisen Anmietung auswählen. Der Mietvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Gegenstand des Mietvertrags ist auch die Überlassung eines Fahrradschlosses mit Schlüssel sowie eines Fahrradhelmes.
§ 3 Preise, Sicherheitsleistung und Zahlungsmodalitäten
(1) Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Eine Preisliste ist unter https://www.cult.rentals abrufbar. Der Vermieter behält sich etwaige Preisänderungen vor.
(2) Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist die vereinbarte Miete im Voraus unmittelbar nach Vertragsschluss zu leisten. Weiterhin verpflichtet sich der Mieter, auf Anforderung eine von der Mietzeit unabhängige Sicherheitsleistung (Kaution) zu zahlen. Dem Mieter stehen die im Internetportal genannten Zahlungsmodalitäten zur Verfügung.
§ 4 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nur zu, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Übergabe der Mietsache
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein verkehrssicheres i.S. der StVZO und gewartetes E-Bike zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Vor Mietbeginn führen die Parteien einen Funktionstest durch, wobei der Mieter mit der vorbehaltlosen Übernahme den Empfang des E-Bikes in technisch einwandfreiem Zustand bestätigt. Weiterhin erhält der Mieter vom Vermieter eine Unterweisung über den Gebrauch und die Pflege des E-Bikes. Die Übergabe und etwaige bestehende Mängel werden in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.
§ 6 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, erforderliche Daten vollständig und richtig anzugeben. Auf Anforderung des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.
(2) Dem Mieter ist es untersagt, angemietete E-Bikes oder mitvermietetes Zubehör einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Dem Mieter ist es weiterhin untersagt, das E-Bike technisch oder optisch zu verändern. Gemietete E-Bikes sind durch geeignete Maßnahmen gegen Diebstahl oder Beschädigung und Beschädigungen während eines Transports zu sichern.
(3) Der Mieter haftet uneingeschränkt für die schuldhafte oder fahrlässige Beschädigung des E-Bikes durch nicht vertragsgemäßen Mietgebrauch oder nicht fachgemäße Pflege. Dies gilt auch für Diebstahl und Vandalismus. Die Haftung des Mieters kann durch Abschluss einer Kaskoversicherung beschränkt werden, wobei eine Selbstbeteiligung von 500 € pro Schadenfall als vereinbart gilt. Der Mieter hat bei Übergabe eine Unterweisung über den Gebrauch und die Pflege des E-Bikes erhalten. Die Teilnahme an Sportveranstaltungen, Wettkämpfen oder die Nutzung in Bikeparks oder vergleichbaren Einrichtungen ist dem Mieter ausdrücklich untersagt.
(4) Der Mieter hat dem Vermieter alle Mängel und Beschädigungen des E-Bikes und dem mitvermieteten Zubehör unverzüglich anzuzeigen. Gleiches gilt für einen Diebstahl, wobei der Mieter alle erforderlichen Angaben zu machen hat, die zur Klärung des Diebstahls bzw. der Haftungsfrage beitragen.
(5) Der Mieter verpflichtet sich, bei Nutzung des E-Bikes einen Fahrradhelm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich weiterhin, bei dem Gebrauch des E-Bikes die Straßenverkehrsregeln, insbesondere die Bestimmungen der StVO zu beachten. Eine Nutzung unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss berauschender Mittel ist ausdrücklich untersagt.
§ 7 Mietzeit, Kündigung
Das Mietverhältnisses endet mit Ablauf des Mietzeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 8 Stornierung oder Rücktritt
(1) Der Mieter kann bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietzeitraums ohne Angaben von Gründen kostenfrei von dem Vertrag zurücktreten oder den Vertrag stornieren. Im Übrigen ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene pauschale Entschädigung nach zeitlicher Staffelung zu verlangen, nämlich
Rücktritt/Stornierung bis zum 7. Tag vor Mietbeginn: 0% Rücktritt/Stornierung ab dem 6. Tag vor Mietbeginn: 50% Rücktritt/Stornierung am Tag des Mietbeginns bzw. nach Mietbeginn: 100%
der vereinbarten Miete. Das gleiche gilt bei vorzeitiger Rückgabe des E-Bikes. Die Stornierung bzw. der Rücktritt muss schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Dem Mieter bleibt jederzeit vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ein Anspruch des Vermieters auf Entschädigung besteht nicht, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt ist, die er zu vertreten hat.
§ 9 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelgewährleistung richtet sich während der Mietzeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung des Vermieters aufgrund der nachfolgenden Regelung (“Haftung auf Schadensersatz”) bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Haftung auf Schadensersatz
(1) Der Vermieter haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Dies gilt auch, soweit die vorgenannten Verletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter des Vermieters oder einen Erfüllungsgehilfen begangen wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.
(2) Wenn die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten einfach fahrlässig verursacht wurde, haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Im Übrigen schließt der Vermieter seine Haftung aus.
§ 11 Herausgabe nach Mietzeitende
(1) Nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums ist der Mieter zur Rückgabe des E-Bikes im Ladengeschäft des Vermieters innerhalb der Geschäftszeiten verpflichtet. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
(2) Wird das E-Bike nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete zu zahlen.
§ 12 Datenschutz
Der Vermieter misst dem Schutz der Privatsphäre des Mieters höchste Bedeutung zu. Die Verarbeitung aller Daten, die dem Vermieter zur Verfügung gestellt werden, geschieht ausschließlich unter strenger Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) sowie aller sonstigen in den Mitgliedstaaten der EU geltenden Datenschutzgesetze bzw. Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Vermieter und den Mietern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Sofern es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Mieter und dem Vermieter der Sitz des Vermieters. Das Recht des Vermieters, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkten in ihren übrigen Teilen verbindlich.
– ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN –